Wie sind die Teilnahmebedingungen / Spielregeln?
1) Zum Entenrennen auf dem Seebach zugelassen sind nur Rennenten des Fördervereins des Lions Club Kleiner Odenwald e.V., für die eine gültige Rennlizenz erworben wurde. Für jede Rennlizenz startet der Lionsclub eine Rennente, deren aufgedruckte Startnummer mit den letzten 4 Endziffern der Rechnung vom Onlineshop bzw. der aufgedruckten Lizenznummer der Rennlizenz übereinstimmt.
2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Veranstalters. Gemäß § 4 Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag sind Minderjährige von der Teilnahme und somit vom persönlichen Erwerb eines Wettscheins ausgeschlossen.
3) Das Starten der Rennenten erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Von nicht autorisierten Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt. Gewinnberechtigt sind nur Enten, welche die gesamte Rennstrecke ohne Hilfe geschwommen sind, egal ob stehend, liegend, kopfüber, motiviert oder relaxed. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke.
4) Der Veranstalter stellt am Ziel die Reihenfolge des Zieleinlaufs für die mit Gewinnen versehenen Plätze unanfechtbar fest.
5) Die Bekanntgabe der Gewinner und die Siegerehrung erfolgen unmittelbar nach Beendigung des Rennens auf der Eventbühne am Zieleinlauf in Neckargerach. Zusätzlich erfolgt die Bekanntgabe als Liste („Gewinner“) im Internet unter www.kleiner-odenwald.lions.de/entenrennen. Die Gewinnübergabe erfolgt bei der Siegerehrung. Hierbei ist die gültige Rennlizenz vorzulegen. Online erworbene Rennlizenzen müssen in Form von Rechnung und Gutschein (Rennlizenz) vorgelegt werden. Diese können innerhalb von 4 Wochen auch dem Förderverein des Lions Club Kleiner Odenwald zugeschickt werden.
6) Mehrfach ausgedruckte oder kopierte Rennlizenzen.
Rennlizenzen können gegebenenfalls mehrfach ausgedruckt oder kopiert werden. Daher wird der Gewinn an die Person ausgegeben, welche als erste den Gewinn abholt und hierzu die Rennlizenz vorlegt. Bei Online gekauften Rennlizenzen, ist zusätzlich die Rechnung des Kaufs vorzulegen. Alle Kopien sind dann wertlos.
7) Nicht anwesende Gewinner haben nach dem Rennen vier Wochen die Gelegenheit, ihre Preise beim Landhandel Barth, Kreuzmühle 8, 74858 Aglasterhausen gegen Vorlage der gültigen Rennlizenz und Rechnung vom Online Shop abzuholen. Bis dahin nicht abgeholte Gewinne werden dem guten Zweck zugeführt.
8) Die Rennenten des Lions Clubs werden nach dem Rennen vom Veranstalter eingesammelt. Alle Rennenten sind und bleiben Eigentum des Veranstalters.
9) Mit dem Erwerb einer Rennlizenz werden die Spielregeln des Entenrennens des Fördervereins des Lions Club Kleiner Odenwald e.V. akzeptiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10) Entfällt das Rennen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Gründe, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, bemüht sich der Veranstalter -ohne Rechtspflicht- um einen Ersatztermin, der auf der in Ziff. 5 genannten Homepage bekanntgegeben wird. Kann das Entenrennen nicht binnen 6 Monate gerechnet ab dem ursprünglich bekannt gegebenen Termin durchgeführt werden, werden, wenn mindestens die Hälfte der Lose verkauft sind, die Gewinner dieser Lotterie zeitnah nach Ablauf dieser 6 Monate durch Ziehung ermittelt und auf der in Ziff. 5 genannten Homepage bekanntgegeben. Ansonsten verfallen die Lose und der Erlös wird ungeschmälert einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.